Diese E-Mail leitete die Beiständin gleichentags an die Präsidentin der KESB Oberaargau, V.________ und den im Eheschutzverfahren zuständigen Gerichtspräsident W.________ (Regionalgericht Emmental-Oberaargau) weiter. In ihrer Nachricht ergänzte sie, der Privatkläger und seine Lebenspartnerin seien bei ihr im Büro vorbeigekommen und hätten ihr mitgeteilt, dass die für Sonntag vereinbarte Übergabe nicht stattgefunden habe, er keinen Kontakt mehr zu der Beschuldigten 1 aufnehmen könne und befürchte, dass die Familie nach Spanien ausgewandert sei (pag. 637.141 f.). Würdigung durch die Kammer