Die Beschuldigte A.________ habe die ihm letztbekannte Mobiltelefonnummer inzwischen abgemeldet und weigere sich ihre neue Nummer zu nennen. Er habe keine andere Möglichkeit als über Whatsapp mit ihr in Kontakt zu treten. Seit dem 27.07 abends sei nun auch ihr Whatsapp- Zugang gelöscht. Am 27.07.2015 sei er nach zwei Stunden Fahrt mit Frau S.________ um 07.30 Uhr in R._____ (Ortschaft) angekommen. Da I.________ bis um 07.50 Uhr nicht gekommen sei, habe er sich anschliessend davon überzeugt, dass sich die Kinder und die Beschuldigte A.________ nicht zu Hause in F.______ (Ortschaft) aufhalten würden. In der Folge habe er mit Frau T.___