15 10.2.3 Nichtantritt der Ferien von I.________ beim Vater Mit Verfügung vom 24. Juli 2015 wurde die Verhandlung betreffend Abänderung von Eheschutzmassnahmen auf den 10. September 2015 angesetzt (pag. 637.138 f.). Mit Schreiben vom 28. Juli 2015 (pag. 637.144 f.) teilte der Privatkläger dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau mit, dass zwischen dem 24. Juli 2015 und dem 8. August 2015 ein Urlaub von I.________ bei ihm vereinbart worden sei, der dann aber nicht wie vereinbart stattgefunden habe bzw. angetreten worden sei.