Eine negative Beeinflussung derselben durch die Konflikte der Eltern werde als abträglich für das Wohl der Kinder erachtet (pag. 637.121). Aufgrund der vorgefundenen Situation und der damit verbundenen Belastung der Kinder schlugen die Gutachter als unmittelbare Kindesschutzmassnahmen eine Ausweitung der bestehenden Beistandschaft, eine sozialpädagogische Familienbegleitung, die Weiterführung der Mediation zwischen den Eltern sowie die Einleitung eines psychotherapeutischen Settings für die Kinder vor (pag. 637.123 f.).