Fachbericht vom 23. Juni 2015 Den soeben erwähnten Fachbericht liess das Regionalgericht Emmental- Oberaargau im Rahmen des Eheschutzverfahrens durch das Institut für Forensik und Rechtspsychologie, Fachstelle für Kindes- und Erwachsenenschutz (nachfolgend IFB) ausarbeiten (Fachbericht vom 23. Juni 2015, pag. 637.90 ff.). Nebst der Frage der Obhutszuteilung werden darin insbesondere der Bedarf allfälliger Kindesschutzmassnahmen und die Regelung des Besuchs- und Ferienrechts thematisiert.