8. Vorwurf gemäss Anklageschrift Für die Umschreibung des Vorwurfs wird vorab auf die Anklageschrift (pag. 633 ff.) bzw. die entsprechenden Erwägungen der Vorinstanz (S. 9 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 99f ff.) verwiesen. Den Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, mit einer dauerhaften Verbringung der beiden minderjährigen Kinder der Beschuldigten 1 und des Privatklägers (H.________; I.________) von F.______ (Ortschaft) nach Spanien (G._____ (Ortschaft in Spanien)) deren Kindswohl erheblich gefährdet zu haben.