I.B.1. und 2. der Anklageschrift). Wie bereits die Vorinstanz geht auch die Kammer zunächst auf die diesbezüglich verfügbaren Beweise ein und ordnet den daraus abgeleiteten Sachverhalt rechtlich ein. In einem zweiten Schritt wird auf die lediglich die Beschuldigte 1 als Gründerin der P._____ (Gesellschaft) betreffenden Anschuldigungen des Erschleichens einer 11 Falschbeurkundung und der unwahren Angaben über ein kaufmännisches Gewerbe (Ziff. I.A.3. und 4. der Anklageschrift) eingegangen.