10 6.3 Wenngleich die Beschuldigten das Vorgehen des Obergerichts bei der Spruchkörperbildung und die diesbezüglich bestehenden Grundlagen beanstandeten, stellten sie aber gleichzeitig kein formelles Ausstandsgesuch gegen einzelne Mitglieder der Kammer, deren Zusammensetzung ihnen bereits mit den Vorladungen vom 16. Mai 2018 (pag. 1104 ff. resp. 1107 ff.) zur Kenntnis gebracht wurde.