Im mit Verfügung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 07.06.2017 eingestellten Verfahren betreffend Entziehung von Unmündigen seien C.________ die anteilsmässigen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 8'320.90, aufzuerlegen. 9 C. Verfügungen Im Weiteren seien die Honorare der amtlichen Verteidiger gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).