4) Es sei unter Aufhebung des Urteils PEN 16 266/267 des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau, Gerichtspräsidentin N.________, vom 21. Juni 2017, Dispositiv […] C. Zivilpunkt dahingehend abzuändern, dass „Die Zivilklage wird abgewiesen." Eventualiter sei die Zivilklage auf den Zivilweg zu verweisen. 5) C.________ sei eine [angemessene] Genugtuung für die erlittene Untersuchungshaft [auszurichten]. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -