7 Ausrichtung einer Entschädigung an C.________ von CHF 8'828.80 (Honorar, Auslagen und MwSt) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der anteiligen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3'900.00 und Auslagen von CHF 5'367.65, insgesamt bestimmt auf CHF 9'267.65 an den Kanton Bern." C.________ sei von der Rückerstattungspflicht des amtlichen Honorars zu befreien.