Die Beschuldigte 1 persönlich hatte zudem mit der als «Berufungserklärung» betitelten Eingabe vom 2. März 2018 (pag. 1086) die Einstellung des Strafverfahrens zufolge Verletzung von Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) in seiner Ausprägung als ein auf Gesetz beruhendes Gericht beantragt. 4.2 Rechtsanwalt D.________ stellte namens des Beschuldigten 2 folgende Anträge (pag. 1219 f.): 1) Es sei unter Aufhebung des Urteils PEN 16 266/267 des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau, Gerichtspräsidentin N.___