2. A.________ sei eine gerichtlich zu bestimmende Entschädigung ihrer Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte und für die entstandenen wirtschaftlichen Einbussen auszurichten (Art. 429 Abs. 1 lit. a und b StPO) 3. A.________ sei weiter eine gerichtlich zu bestimmende Genugtuung für den erlittenen Freiheitsentzug zuzusprechen (Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO) 4. die Privatklage von E.________ sei abzuweisen 5. das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gerichtlich festzusetzen