1188 ff.) reichte Rechtsanwalt B.________ den Auszug einer WhatsApp-Konversation zwischen der Beschuldigten 1 und dem Privatkläger sowie ein Foto, welches den Sohn I.________ im Schiessstand zeigt, ein, verbunden mit dem Antrag, die entsprechenden Unterlagen zu den Akten zu erkennen. Die Beilagen wurden den übrigen Parteien am Folgetag zugestellt und anlässlich der Berufungsverhandlung – nach einer Stellungnahme der anwesenden Parteien – zu den Akten erkannt (pag. 1197). Den weiter an der Berufungsverhandlung vom Beschuldigten 2 gestellten Antrag, ihm seien die Videoaufnahmen der Einvernahmen von I.________ und H.______