5 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten sowohl A.________ (nachfolgend Beschuldigte 1) als auch C.________ (nachfolgend Beschuldigter 2) mit Eingaben vom 21. Juni 2017 vertreten durch ihre Verteidiger fristgerecht Berufung an. Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 7. Februar 2018 (pag. 983 ff.). Mit Eingaben ihrer Verteidiger vom 26. Februar 2018 (Beschuldigter 2, pag. 1066 ff.) bzw. 5. März 2018 (Beschuldigte 1, pag. 1070) reichten beide berufungsführenden Parteien form- und fristgerecht ihre Berufungserklärung ein.