1. A.________ und C.________ werden unter solidarischer Haftbarkeit zur Bezahlung von Schadenersatz im Betrag von CHF 7‘930.00 an den Straf- und Zivilkläger E.________ verurteilt. 2. Soweit weitergehend, wird die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers E.________ in Anbetracht der unzureichenden Begründung auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO). 3. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. […]