Die Untersuchungshaft von 9 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3‘900.00 und Auslagen (inkl. die Hälfte der Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 5‘367.65, insgesamt bestimmt auf CHF 9‘267.65 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 4‘853.25). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: