von der Anschuldigung des Fahrens ohne Berechtigung, angeblich begangen am 10. Mai 2017 in Thun, Panzerpiste, Waffenplatz, unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessen Ausübung der Verfahrensrechte im erst- und oberinstanzlichen Verfahren von CHF 8'295.95 (inkl. Auslagen und MWST; zusätzlich zur rechtskräftigen Entschädigung gemäss Ziff. I hiervor), unter Auferlegung der restlichen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'733.35 sowie der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00 an den Kanton Bern. III.