I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 24. September 2018 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, angeblich begangen am 10. Mai 2017 in Thun, Panzerpiste, Waffenplatz, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 2'649.05 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der anteilsmässigen, auf CHF 866.65 bestimmten Verfahrenskosten an den Kanton Bern. II. A.________ wird freigesprochen