für die private Verteidigung des Beschuldigten gesamthaft einen Betrag von CHF 10'945.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) geltend (pag. 389). Den dort stichwortartig aufgeführten Arbeiten zufolge handelt es sich dabei um die insgesamt im erst- und oberinstanzlichen Verfahren angefallenen Verteidigungskosten. Ausgehend davon, dass sich der Aufwand für das erstinstanzliche Verfahren – wie in der Kostennote vom 22. September 2018 gegenüber der Vorinstanz angegeben (pag. 230) – auf CHF 7'947.20 beläuft, betragen die Verteidigungskosten für das oberinstanzliche Verfahren noch CHF 2'997.80.