__ weder beantragt noch beziffert. Auf gerichtliche Nachfrage stellte sie die Einreichung einer Kostennote in Aussicht (vgl. pag. 383 und 385), welche sie per E-Mail nachreichte (pag. 388). Über diese Verteidigungskosten hinaus wurden keine Ansprüche beziffert und belegt. Die nach Abschluss der Parteiverhandlung in einem separaten E-Mail erstmals überhaupt erwähnte und geltend gemachte Entschädigung – für die angeblich vom Beschuldigten als Überzeitkompensation bezogenen Freitage – erfolgte zu spät.