Als dann gegen das Jahr 2015 Zweifel an der dadurch verliehenen Fahrberechtigung aufkamen, gab der Beschuldigte den Führerausweis freiwillig und vorsichtshalber an seine Vorgesetzten ab und verzichtete auf weitere Fahrten. Mit der späteren Rückgabe des Führerausweises durch den Vorgesetzten, bei dem der Beschuldigte seinerzeit das Panzerfahren auf der Panzerpiste erlernt hatte, auf Nachfrage sogar mit dem Hinweis, Fahrten auf dem Waffenplatz, wozu auch die Panzerpiste gehört, seien kein Problem, waren diese Zweifel für den Beschuldigten wieder vollständig ausgeräumt.