21 Abgesehen davon ist auch nicht ersichtlich, inwiefern dem Beschuldigten hinsichtlich seines Unwissens darüber, mit dem eosinroten militärischen Führerausweis nicht zu Probefahrten mit dem Panzer auf der Panzerpiste berechtigt gewesen zu sein, eine pflichtwidrige Unvorsichtigkeit vorgeworfen werden kann. Genau zu diesem Zweck war ihm der militärische Führerausweis seinerzeit von den militärischen Behörden ausgestellt und über Jahre hinweg von ihm unbeanstandet eingesetzt worden.