VMSV erklärt zwar einzelne (hier allerdings nicht relevante) Bestimmungen der Verordnung für ziviles Personal der Gruppe Verteidigung für anwendbar. Im Übrigen wird aber ausdrücklich auf die Anwendbarkeit der zivilen Strassenverkehrsgesetzgebung und der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen (VFBF; SR 514.31), die allerdings keine besonderen Regeln zum Führerausweis enthält, verwiesen.