Gemäss Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV; SR 741.51) bedarf das Führen von Motorwagen, ausgenommen jener der Kategorie D, mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3'500 kg bis zu einem Gesamtgewicht von 7'500 kg einen Führerausweis für die Unterkategorie C1 und darüber einen solchen für die Kategorie C. Die Kategorie D wird für Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz und entsprechende Fahrzeugkombinationen erteilt (Art. 3 Abs. 1 VZV).