Weiter wird an dieser Stelle auf die Fahrberechtigung auf der Panzerpiste (Allmend) Wpl Thun vom 01.07.2010 resp. 01.01.2018 verwiesen, welche im Personaldossier des Beschuldigten abgelegt ist. Daraus geht hervor, wer alles berechtigt ist, auf die Panzerpiste zu fahren. Darunter fallen eine Reihe ziviler Personen, wie Mitarbeiter der RUAG, Personen, welche auf Baustellen der Panzerpiste müssen und Dritte (Lieferanten, Besucher, Bauleute usw.). Bei Letzteren bedarf es lediglich eines Badges oder eines Lieferscheins, was beides als Berechtigung gilt. Bei Betrachtung dieses Personenkreises fällt auf, dass der Personenkreis zwar eingeschränkt ist, aber letztlich unbestimmt bleibt.