Darüber hinaus erachtet das Gericht aber auch die Panzerpiste per se als öffentlich im Sinne des SVG. Zum einen ist auf die Akten PEN 13 120 zu verweisen, worin selbst die Armee davon ausgeht, dass die Panzerpiste öffentlich ist und entsprechend informiert worden sei. Zudem sind die Eingänge zur Panzerpiste nicht alle abgesperrt, sondern ohne Personenkontrolle zugänglich. Daran ändert auch ein richterliches Verbot der unbefugten Benutzung resp. ein grundsätzliches Fahrverbot für den zivilen Verkehr nichts. Daraus ergibt sich lediglich eine Benutzungsordnung. Weiter wird an dieser Stelle auf die Fahrberechtigung auf der Panzerpiste (Allmend) Wpl Thun vom 01.07.2010 resp.