Daran vermag auch die Tatsache, dass damals an einer Stelle der zivile Verkehr über die Panzerpiste umgeleitet wurde, nichts zu ändern. Zum einen ging er dabei nur um eine kleine Schlaufe von 50 bis 80 Metern, in der die nicht gross befahrene Allmendstrasse vorübergehend über die Panzerpiste geführt wurde. Zum anderen gab der Beschuldigte dazu glaubhaft und nachvollziehbar an, davon ausgegangen zu sein, dass die zwei dort stationierten Verkehrslotsen eine Vermischung des militärischen und zivilen Verkehrs gerade verhindern sollten. III. Rechtliche Würdigung