Der Beschuldigte ging folglich wieder davon aus, dass ihn der militärische Führerausweis für Probefahrten auf der Panzerpiste berechtigt und die aufgekommenen Unklarheiten ausgeräumt sind. Der Beschuldigte hielt es bei der Probefahrt mit dem Panzer des Typs Leopard 87, die er ein knappes Jahr später am 10. Mai 2017 auf der Panzerpiste vornahm, nicht ernsthaft für möglich, dass sein militärischer Führerausweis ihn nicht dazu berechtigte und die Panzerpiste als öffentlich gilt. Daran vermag auch die Tatsache, dass damals an einer Stelle der zivile Verkehr über die Panzerpiste umgeleitet wurde, nichts zu ändern.