332]). Der Beschuldigte erhielt also den militärischen Führerausweis, den er Monate zuvor aufgrund von Unsicherheiten und laufenden Abklärungen über den Umfang der ihm dadurch verliehen Fahrberechtigung abgegebenen hatte, unaufgefordert, weitgehend vorbehaltlos und ohne jeden Vermerk versehen vom Vorgesetzten, zwei Hierarchiestufen über ihm, zurück. Gleichzeitig wurde ihm gesagt, Schwäbis sei nicht öffentlich und, auf seine Nachfrage, der Waffenplatz, zu dem auch die Panzerpiste gehört, sei kein Problem. Der Beschuldigte nahm an, dass es sich dabei um das Ergebnis der Abklärungen handelte.