16 rende Version der Weisung, in der festgehalten ist, dass Schwäbis die einzige nicht öffentliche Verkehrsfläche im Areal des ALC Thun ist (pag. 330), wurde dem Beschuldigten allerdings nicht vor dem 10. Mai 2017 zur Kenntnis gebracht, wie aus seinen glaubhaften Aussagen zu schliessen ist (vgl. dazu auch der von der Verteidigung eingereichte Print-Screen des internen Systems mit Aufschaltdatum vom 22. Juni 2017 [pag. 332]).