Es ist gut möglich, dass gleichzeitig auf laufende Abklärungen hinsichtlich des Areals des ALC Thun – nicht aber hinsichtlich des Waffenplatzes, wozu die Panzerpiste zählt – hingewiesen wurde. Das Urteil des Regionalgerichts Oberland wurde im ALC nämlich tatsächlich zum Anlass genommen, eine entsprechende interne Weisung zu überarbeiten. Die vom 1. April 2017 datie-