__ – der damals kurz vor seiner Pensionierung stand – von Sommer 2016 logisch, ebenso wie der damit verbundene Hinweis darauf, wonach Schwäbis nicht öffentlich sei. Anders als die Vorinstanz geht die Kammer gestützt auf die glaubhaften Aussagen des Beschuldigten jedoch davon aus, dass J.________ ihm auf Nachfrage angab, der Waffenplatz sei kein Problem.