Die betroffenen Benutzer wurden allerdings damals offenbar nicht darüber informiert, dass Bereiche des ALC und des Waffenplatzes, die nicht umzäunt und überwacht sind, wohl als öffentlich anzusehen sind, wie es sich als Umkehrschluss aus dem Urteil des Regionalgerichts und der früheren Diskussionen zum Thema geradezu aufdrängte. Vor dem Hintergrund des damals abgeschlossenen Gerichtsverfahrens erscheint der vom Beschuldigten erwähnte Zeitpunkt der unaufgeforderten Rückgabe des militärischen Führerausweises durch J.________ – der damals kurz vor seiner Pensionierung stand – von Sommer 2016 logisch, ebenso wie der damit verbundene Hinweis darauf, wonach Schwäbis nicht öffentlich sei.