Die Nachricht, dass «Abklärungen» ergeben haben, dass das Schwäbis-Areal nun offiziell als «intern» bzw. nicht öffentlich gilt, wurde daraufhin aktiv im ALC verbreitet. Die betroffenen Benutzer wurden allerdings damals offenbar nicht darüber informiert, dass Bereiche des ALC und des Waffenplatzes, die nicht umzäunt und überwacht sind, wohl als öffentlich anzusehen sind, wie es sich als Umkehrschluss aus dem Urteil des Regionalgerichts und der früheren Diskussionen zum Thema geradezu aufdrängte.