Seine Aussagen zu der damaligen Rückgabe des militärischen Ausweises an den Beschuldigten fielen indessen erneut ungenau und wenig ausführlich aus. Insbesondere geht daraus nicht hervor, ob er nun dem Beschuldigten oder aber den Gruppenchefs kommuniziert haben will, dass noch Abklärungen am laufen seien (vgl. pag. 218, Z. 37–40 und 43–44; pag. 219, Z. 1–2 und 5–6). Ebenfalls nicht eindeutig sind die Aussagen dazu, ob er die Panzerpiste für öffentlich oder nicht öffentlich hielt und hält. Die Panzerpiste sei «für ihn» intern (pag.