Er habe in dieser Zeit seine Arbeit nicht so machen können, wie zuvor. Das sei der Grund gewesen, weshalb er mit der sehr guten (lohnrelevanten) Beurteilung durch seinen direkten Vorgesetzten, H.________, im Mitarbeitergespräch vom 6. Oktober 2015 – respektive damit, unter diesen Umständen noch etwas zu erhalten – nicht einverstanden gewesen sei (pag. 377, Z. 26–30). Entsprechend hat H.________ auf dem Beurteilungsblatt auch bemerkt, der Meinung zu sein, dass der Beschuldigte das Ziel auch ohne Panzerausweis erreicht habe (pag.