bereits vor der Militärpolizei gab er an, die verkehrstechnischen Gegebenheiten am Unfallort gekannt zu haben [pag. 54, Z. 99]) und dass er die neue Stellenbeschreibung, in der Probefahrten mit dem Panzer nicht mehr erwähnt sind, noch vor dem Unfall erhalten habe (pag. 379, Z. 13). Er gab an, nach der Rückgabe des militärischen Führerausweises für Probefahrten nur noch auf der kleinen, aber nicht mehr auf der grossen Panzerpiste gefahren zu sein, weil er dazu eine öffentliche Strasse hätte überqueren müssen (pag. 377, Z. 18–20). Darin zeigt sich, dass er völlig selbstverständlich davon ausging, mit der (kleinen) Panzerpiste keine öffentliche Strasse zu befahren.