dass er in der Funktion, die er seit März 2017 innehatte (pag. 379, Z. 8), die Möglichkeit und sogar die Pflicht gehabt habe (vgl. pag. 378, Z. 1–2), die – teilweise aufschlussreichen – Protokolle der Führungsrapporte einzusehen (vgl. pag. 376, Z. 13–15); dass er über das Anschlagbrett darüber informiert worden sei, dass wegen dem Tunnelumbau gewisse Teile der Panzerpiste durch zivilen Verkehr benutzt würden (pag. 376, Z. 35–36 und 41–42; bereits vor der Militärpolizei gab er an, die verkehrstechnischen Gegebenheiten am Unfallort gekannt zu haben [pag.