377, Z. 20–21); dass noch vor seinem Unfall kommuniziert worden sei, Schwäbis sei intern, aber Abklärungen seien noch am laufen (pag. 376, Z. 19, 24–25 und 28; vgl. die Aussage vor der Vorinstanz, wonach schon immer diskutiert worden sei, dass man den Lastwagenausweis haben müsse [pag. 153, Z. 19–20]); dass er in der Zeit, als er den eosinroten Ausweis abgegeben hatte, gewusst habe, nicht mehr fahren zu dürfen («keine unsichere Situation», pag. 377, Z. 31–32; vgl. bereits vor der Militärpolizei [pag. 55, Z. 153–154] und der Vorinstanz [pag. 153, Z. 13–14]); dass er in der Funktion, die er seit März 2017 innehatte (pag.