scheinbar unbeirrt weiterhin vorbrachten, dass die Panzerpiste rein militärisches und damit nicht öffentliches Gelände darstelle. Offenbar wollte man auf der Führungsebene des ALC aufgrund abweichender persönlicher Meinungen und wegen befürchteter Konsequenzen für den Militärbetrieb nicht wahrhaben, dass die Panzerpiste als öffentlich betrachtet werden muss (z.B. erwähnte N.________ in diesem Zusammenhang die Pflicht, eine Rundumleuchte bei Panzern anzubringen [pag. 159, Z. 35–36] oder «untragbare Situationen» bei Bussen durch die Militärpolizei [pag. 160, Z. 44–46]).