11 gerade in diesen Punkten auffallend vagen und ausweichenden Aussagen, welche N.________, X.________ (Funktion), und vor allem der schon mehrfach erwähnte G.________, Q.________ (Funktion), als Zeugen zu Protokoll gaben. Beide bestätigten zwar interne Diskussionen über die Fahrberechtigung von zivilen Mitarbeitern der Armee (vgl. aber die Aussage von G.________, wonach er keine Kenntnis von Sitzungen oder Abklärungen seinerseits zur örtlichen Fahrberechtigung habe [pag. 214, Z. 9]).