___ (S. 3 f. des Hauptverhandlungsprotokolls PEN 13 120). - Im Rahmen des Verfahrens PEN 15 149 des Regionalgerichts Oberland wird von (Fw) V.________, Militärpolizei, in einem Bericht vom 16. Juni 2015 ausgeführt, G.________ sei mehrfach durch die Postenführung der Militärpolizei Thun gebeten worden, die zivilen Angestellten des Waffenplatzes Thun zu informieren, dass auch sie nicht von der Gurttragepflicht ausgeschlossen seien und das SVG grundsätzlich auf dem Areal Gültigkeit habe (Akten PEN 15 149 pag. 16 f.). - W.________ vom Rechtsdienst