- Im Verfahren PEN 13 120 resultierte am 25. Juni 2013 ein Schuldspruch wegen Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine Person ohne Berechtigung, fahrlässig begangen am 17. August 2012 in Thun. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte T.________, U.________ (Funktion), zu Protokoll gegeben, das Gericht habe 2011 entschieden, das Areal sei als öffentlich anzusehen. Zeuge T.________ war offensichtlich pikiert, weil er dachte, übergangen worden zu sein, bestätigte aber diverse Sitzungen in diesem Zusammenhang, unter anderem zwei mit P.________ (S. 3 f. des Hauptverhandlungsprotokolls PEN 13 120).