221, Z. 40–44). Weiter wies er auf eine Sitzung, glaublich von Dezember 2015, mit dem Leiter des ALC Thun sowie Vertretern des Rechtsdienstes Verteidigung, der Militärpolizei und des SVSAA, hin, bei welcher es um die Frage gegangen sei, ob Schwäbis öffentlich sei oder nicht (pag. 224, Z. 45–46; pag. 225, Z. 1– 2). Dabei dürfte es sich um den «runden Tisch» vom 14. Dezember 2015 handeln, bei welchem die Abgrenzungsthematik «öffentliche Strasse/nicht öffentliche Strasse» bereits im Zentrum stand.