66 f.). 10.2 Die Auszüge aus den Führungsprotokollen illustrieren, dass die Frage der (strassenverkehrsrechtlichen) Öffentlichkeit einzelner Teile des Waffenplatzes und des ALC Thun seit 2015 auf der Führungsebene bzw. in den höheren Kaderstufen des ALC Thun ein vieldiskutiertes Thema war. Diese Tatsache geht, wie dies teilweise bereits die Vorinstanz herausgearbeitet hat (pag. 268 f., S. 21 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung), auch aus weiteren Aktenstellen hervor, vor allem im Zusammenhang mit früheren Strafverfahren, welche vor dem Regionalgericht Oberland geführt worden sind: - O.___