Bei letzteren bedarf es lediglich eines Badges oder eines Lieferscheins, was beides als Berechtigung gilt. Bei Betrachtung dieses Personenkreises fällt auf, dass der Personenkreis zwar eingeschränkt ist, aber letztlich unbestimmt bleibt. Damit hat insgesamt ein unbestimmbarer ziviler Personenkreis ohne Eintrittskontrolle Zugang zur Panzerpiste.