Wpl Thun vom 01.07.2010 resp. 01.01.2018, welche im Personaldossier des Beschuldigten abgelegt und ihm somit bekannt sind, die Fahrberechtigungen fest. Daraus geht hervor, wer neben dem Militär alles berechtigt ist, die Panzerpiste zu befahren. Darunter fallen eine Reihe ziviler Personengruppen, wie Mitarbeiter der RUAG, armasuisse, Personen, welche auf Baustellen der Panzerpiste müssen und Dritte (Lieferanten, Besucher, Bauleute usw.). Bei letzteren bedarf es lediglich eines Badges oder eines Lieferscheins, was beides als Berechtigung gilt.