Der Ausweis sei dazumal bei Herrn J.________ hinterlegt gewesen und er, der Beschuldigte, davon ausgegangen, nicht mehr fahren zu dürfen. Weil er deshalb seine Arbeit nicht so wie vorher habe machen können, sei er damals nicht einverstanden gewesen, dafür noch etwas zu erhalten (pag. 377, Z. 26–32). Der Panzer, mit dem sich der Unfall am 10. Mai 2017 ereignete, sei ein Truppenfahrzeug gewesen, das Priorität gehabt habe.