Das Urteil des Regionalgerichts Oberland aus dem Jahr 2015 selber habe er nicht mitbekommen, es sei aber kommuniziert worden, dass Schwäbis intern sei. Herr J.________ habe gesagt, Abklärungen seien am laufen, Schwäbis sei aber intern. Dies sei noch vor seinem Unfall gewesen (pag. 376, Z. 19–21, 24–25 und 28). Am Anschlagbrett sei im Vorfeld bekannt gegeben worden, dass wegen des Umbaus des Tunnels gewisse Teile der Panzerpiste durch zivilen Verkehr benutzt und dieser durch Lotsen geregelt würde, damit dort nichts passiere.